Kosten

Grundversicherung

Bei folgenden Krankheiten wird die Ernährungsberatung über die Grundversicherung bezahlt, wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben:

  • Krankheiten des Verdauungssystems
  • Nahrungsmittelallergien/Unverträglichkeiten
  • Fehl- und Mangelernährung
  • Adipositas (BMI > 30) und Folgeerkrankung, bedingt durch das Übergewicht
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Nierenerkrankungen 

Das Honorar richtet sich nach den Richtlinien des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Pro ärztliche Verordnung sind 6 Sitzungen vorgesehen, insgesamt höchstens 12 Sitzungen.

  • CHF 107.– für die erste Beratung (45 Minuten)
  • CHF 83.– für die zweite bis sechste Beratung (je 30 Minuten)
  • CHF 69.– für Folgesitzungen (je 25 Minuten)

Zusatzversicherung

Präventive (vorbeugende) Ernährungsberatung wird teilweise von den Zusatzversicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

  • CHF 156.– pro Stunde, CHF 13.– pro 5 Minuten
  • Dieser Tarif gilt auch für explizit vereinbarte telefonische Konsultationen.
  • Beim Ersttermin werden 10 Minuten Nachbearbeitung berechnet, bei Folgeterminen jeweils 5 Minuten. 

Telefongespräche und E-Mail-Korrespondenz zur Terminvereinbarung sind kostenlos.

Telefonische Kurzbesprechungen und Fragen betreffend Therapie per Mail werden verrechnet.

Termine, welche Sie im Verhinderungsfall nicht mindestens 24 Stunden im Voraus absagen, werden verrechnet.